Satzung


http://dl.dropbox.com/u/12880087/Satzung%20des%20Fanclub%20NEU.pdf


Satzungsänderung vom 19.09.2010:

§1 ändert sich wie folgt:

4) entfällt

 

 

§2 ändert sich wie folgt:

5) Für den 1.FCN in der Region möglichst viele neue Fans, auch unter den jungen Menschen zu gewinnen und durch vielfältige Aktionen - u.a. auch Gemeinnützige Arbeit - die „Fangemeinde“ zu vergrößern.

 

§3 B ändert sich wie folgt:

2) Die Aufnahme kann durch einfache Mehrheit bei mindestens 50%  anwesender stimmberechtigter  Mitgliedern während einer Mitgliederversammlung erworben werden.

Diese Aufnahme wird erst beantragt, wenn das zukünftige Mitglied mehrmals vorher anwesend war um kennen zu lernen.

6) Die Mitgliedschaft beginnt mit Datum des Eingangs des Antragsformulars beim Vorstand, sowie der Einreichung bei der Fanbetreuung des 1.FCN und dessen Zustimmung.

 

§3 C 2) ändert sich wie folgt:

2) Eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft durch den Verein kann jederzeit auf Beschluss der Mitglieder, der Vorstandschaft oder gar der Fanbetreuung des 1.FCN ausgesprochen werden, …

 

§3 C 3) ändert sich wie folgt:

Alle Gegenstände die Vereinseigentum – somit auch der Mitgliedsausweis-  sind, müssen beim Ausscheiden in ordnungsgemäßen Zustand zurück gegeben werden.

Der Schriftzug „Frankenakademie Ulm/Neu-Ulm“ ist professionell auf sämtlicher Vereinskleidung entfernen zu lassen.

 

§4 ändert sich wie folgt:

Es wird ein neuer Paragraph eingeführt, so dass sich die nachfolgenden Paragraphen in ihrer Bezifferung jeweils um eine Position erhöhen, Folgender Paragraph wird neu eingeführt:

§4 Vereinskleidung

1) Erst nach mehrmaligen Erscheinen und Kennenlernen kann Vereinskleidung bestellt werden

2) Bei Fußballspielen – sowohl Heim als auch Auswärts – hat die Vereinskleidung unverzüglich ausgezogen zu werden, bzw. zumindest auf links gedreht zu werden, wenn der Vorstand die Meinung vertritt, dass einer der Punkte §3 C 2) I – IV verletzt wurden, sowie bei allgemeinem Danebenbenehmen und somit Schaden des Vereins.

3) Vereinskleidung wird erst ab einer bestimmten Menge bestellt.

4) Eine Bestellung – sowohl mündlich als auch schriftlich – ist eine FESTE Zusage und somit dem Vorstand abzunehmen, samt sämtlich anfallenden Kosten.

5) Bei Austritt oder Ausschluss tritt §3 C 3) in Kraft

 

 

§6 B (neu) ändert sich wie folgt:

5) Die Jahreshauptversammlung findet zur Weihnachtsfeier statt.

 

§7 (neu) ändert sich wie folgt:

1) Jede Mitgliederversammlung (Sitzung) ist im Rahmen der Satzung beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Mitglieder anwesend sind. Es muss mindestens ein Mitglied des Vorstandes anwesend sein. Bei solchen Beschlüssen entscheidet die einfache Mehrheit, falls in dieser Satzung nichts anderes vorgesehen ist.

2) Satzungsänderungen können bei jeder Sitzung – sofern vorher durch den Vorstand bekannt gegeben -  beschlossen werden. Es genügt die einfache Stimmenmehrheit.

5) Sitzungsleiter und Schriftführer müssen das Protokoll unterschreiben.

 

§8 (neu) ändert sich wie folgt:

Die Mitgliederversammlungen finden in Form von „Sitzungen“ statt. Die Sitzungstermine werden von mal zu mal festgelegt. Mindestens einmal im Monat. Die Termine werden über die Homepage, per Email sowie beim vorherigen Treffen bekannt gegeben.

Eine Sitzung kann Ausfallen wenn absehbar ist, dass niemand Zeit findet. Dies wird rechtzeitig allen Mitgliedern bekanntgegeben sowie ein Ausweichtermin bekanntgegeben.

 

§9 (neu) ändert sich wie folgt

 

3) Entfällt

 



Satzungsänderung vom 04.07.2010:
§5 A ändert sich wie folgt:

2) Der Vorstand umfasst:

a)    den/die Vorsitzenden/Vorsitzende

b)    den/die stellv. Vorsitzenden/Vorsitzende

c)    den/die Schriftführer/Schriftführerin

Sollte der Schriftführer nicht anwesend sein können, übernimmt der Vorstand dessen Arbeit.


§1 3a) ändert sich wiefolgt:
Das Vereinslokal ist ab dem 04.07.2010 die Sudpfanne, König-Wilhelm-Str. 23, 89073 Ulm


Satzung des Fanclubs

„Frankenakademie Ulm / Neu-Ulm“

 

§ 1 Name und Sitz des Vereins

 

1) Der Verein wurde am 29.11.2009 in Ulm gegründet und führt den Namen „Frankenakademie Ulm /Neu-Ulm“.

2) Er hat seinen Sitz in 89073 Ulm und ist der Fanbetreuung (OFCN) des 1.FC Nürnberg angeschlossen


3)  a) Das Vereinslokal ist die Bierakademie, Baurengasse 10, 89073 Ulm

     b) Die Postanschrift ist immer die des jeweiligen 1. Vorsitzenden

     c) Die Email-Adresse: info.frankenakademie-ul-nu@arcor.de

     d) Die Homepage: http://frankenakademie-ul-nu.de.tl/


4) Der Verein wird nicht in das Vereinsregister eingetragen.


5) Bei allen geschlechtsspezifischen Bezeichnung gilt die maskuline wie feminine Form gleichermaßen: Das AGG ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) wird angewendet.


§ 2 Zweck des Vereins

 

1) Sinn des Fanclubs ist der Zusammenschluss friedlich gesinnter Fans des 1. FC Nürnberg e. V. und deren Sympathisanten zur kameradschaftlichen Pflege im Sinne des Fanwesens aus der Region Ulm / Neu-Ulm, um unseren 1. FC Nürnberg im Stadion bei Heim- und/oder Auswärtsspielen zu unterstützten.

 

2) Gemeinsame Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen des 1. FC Nürnberg e. V.


3) Mit dem Fanverband, dem Verbindungsglied zwischen 1.FC Nürnberg und den einzelnen FanClubs zusammen zu arbeiten.

 

4) Durchführung von gemeinsamen Zusammenkünften, Kontaktpflege zu anderen, gleichgesinnten Fanclubs.


5) Für den 1.FCN in der Region möglichst viele neue Fans, auch unter den jungen Menschen zu gewinnen und durch vielfältige Aktionen die „Fangemeinde“ zu vergrößern.


6) Der Verein ist parteipolitisch, konfessionell und rassistisch neutral. Er distanziert sich ausdrücklich von rechts- bzw. linksextremen Aktivitäten und lehnt Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung ab.


7) Grundlage für die Vereinstätigkeit ist die „Offizielle Vereinbarung für Fan-Clubs des 1.FC Nürnberg, die dieser Satzung beim Original als Anlage beigefügt ist und auf Wunsch jederzeit eingesehen werden kann.


§ 3 Mitgliedschaft im Verein


A Mitgliedschaft

1) Mitglied im Verein kann jede natürliche Person werden.


2) Bei nicht volljährigen Antragstellern ist die schriftliche Zustimmung durch Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.


B
Erwerb der Mitgliedschaft

1) Die Aufnahme im Verein muss schriftlich durch Beitrittserklärung (Anhang) beim Vorstand beantragt werden


2) Die Aufnahme kann durch einfache Mehrheit bei mindestens 50%  anwesender stimmberechtigter  Mitgliedern während einer Mitgliederversammlung erworben werden.


3) Ein Vorstandsmitglied muss bei dieser Mitgliederversammlung anwesend sein.


4) Eine Ablehnung des Aufnahmeantrages muss nicht begründet werden.


5) Jedes Mitglied erkennt mit der Aufnahme in den Verein dessen Satzung an und erhält auf Verlangen ein Exemplar der Satzung ausgehändigt.


6)
Die Mitgliedschaft beginnt mit Datum des Eingangs des Antragsformulars beim Vorstand.


C
Beendigung der Mitgliedschaft

1) Austritt durch Kündigung

a)    Die Kündigung muss schriftlich an den Vorstand erfolgen.

b)    Der Austritt hat schriftlich zu erfolgen per EMail oder Post an den Vorstand ohne Angabe von Gründen. Der Austritt erfolgt dann zum 1. des Folgemonats.


2) Ausschluss

a)    Die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied durch einfache Mehrheit aus dem Verein ausschließen, wenn es gegen die Interessen oder das Ansehen des Vereins verstößt.

b)    Der erfolgte Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.

c)    Eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft durch den Verein kann jederzeit auf Beschluss der Mitglieder ausgesprochen werden, wenn das Mitglied insbesondere

                               I.            in grober Weise gegen das Ansehen des Vereins verstößt

                            II.            in grober Weise gegen die Interessen der anderen Mitglieder handelt

                         III.            mit gewalttätigen oder rechts- bzw. linksextremen Aktivitäten in Erscheinung tritt

                         IV.            Krawallhaftes oder aggressives Verhalten vor, während oder nach Fanclub-Veranstaltungen

                            V.            Aktivität oder Zugehörigkeit zur rechten Szene, bekannten Hooligan-Kreisen oder sonstige Organisationen, die das friedliche Fanleben gefährden oder stören.

     d) Tod eines Mitgliedes

     e) Auflösung des Verein


3) Allgemeine Bestimmungen

Alle Gegenstände die Vereinseigentum sind müssen beim Ausscheiden in ordnungsgemäßen Zustand zurück gegeben werden.

 

 

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr

 
 

§ 5 Vorstand


A Die Organe

1) Der Vorstand besteht aus 2 Personen die erwachsene Mitglieder des Vereins sein müssen.


2) Der Vorstand umfasst:

     a) den/die Vorsitzenden/Vorsitzende

a)    den/die stellv. Vorsitzenden/Vorsitzenden


3) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden.


4) Über die Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu führen, das vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen ist.


5) Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten nach den Beschlüssen und Weisungen der Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Satzung.

 

6 ) Der Vorstand ist die repräsentative Person in die Öffentlichkeit und offizieller

Ansprechpartner des Fanclubs. Seine Aufgabe ist die Vermarktung sowie Veröffentlichung des Fanclubs, Mitgliederaufnahme und –pflege sowie die Funktion eines Schriftführers. Sein Stellvertreter hat dieselben Pflichten und Aufgaben und nimmt diese nicht nur in Abwesenheit des Vorstandes wahr.


B Wahl der Organe

1) Der 1. Vorsitzende, sein Stellvertreter sowie der restliche Vorstand werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 2 Jahren in geheimer Wahl in getrennten Wahlgängen gewählt.


2) Der Vorstand bleibt im Amt bis der neugewählte Vorstand satzungsgemäß im Amt ist.


3) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied bestellen. Die Bestellung muss der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorgelegt werden. Eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ist dazu notwendig.


4) Bei Nichtbestätigung der Bestellung durch die Mitgliederversammlung muss für den Rest der Amtszeit eine Neuwahl für die zu besetzende Position durchgeführt werden.


5) Die Jahreshauptversammlung findet immer im Anschluss an die abgelaufene Saison, also in der Regel Mai/ Juni, statt.


6)
Gewählt werden kann jedes volljährige Mitglied, stimmberechtigt ist ebenso jedes Mitglied.

 

7) Die Wahl ist gültig wenn mindestens 50 % aller Mitglieder anwesend sind. Das Organ wird mit einer einfachen Mehrheit aller anwesenden Mitglieder gewählt. Sollten sich mehr als 2 Mitglieder zur Wahl aufstellen lassen und erreicht keiner von diesen die einfache Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Höchstgewählten.

 

8) Abgestimmt wird mittels Handzeichen, öffentlich und unmittelbar.

 

9) Stimmberechtigt sind auch abwesende Mitglieder durch Erstellung einer Vollmacht mit Unterschrift an ein anwesendes Mitglied.

 

§ 6 Beschlussfähigkeit

1) Jede Mitgliederversammlung (Stammtisch) ist im Rahmen der Satzung beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Mitglieder anwesend sind. Es muss mindestens ein Mitglied des Vorstandes anwesend sein. Bei solchen Beschlüssen entscheidet die einfache Mehrheit, falls in dieser Satzung nichts anderes vorgesehen ist.


2) Satzungsänderungen können nur in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Es genügt die einfache Stimmenmehrheit.


3) Alle in Mitgliederversammlungen oder der Jahreshauptversammlung gefassten Beschlüsse müssen im Beschlusswortlaut und dem Abstimmungsergebnis protokolliert werden.


4) Stimmenthaltungen gelten als Nein-Stimmen.


5) Versammlungsleiter und Schriftführer müssen das Protokoll unterschreiben.


6) Es kann auf Verlangen von den Mitgliedern eingesehen werden.

 

 

§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlungen finden in Form von „Stammtischtreffen“ statt. Der Sitzungstermine werden von mal zu mal festgelegt. Mindestens einmal im Monat. Die Termine werden über die Homepage, per Email sowie beim vorherigen Treffen bekannt gegeben.

                                      

 

§ 8 Fanclub – Treff

1) Der Fanclub-Treff findet an jedem Sonntag statt, an dem der 1. FCN ein Auswärtsspiel hat. Dabei spielt es keine Rolle an welchem Tag der 1. FCN sein Auswärtsspiel bestreitet.

Treffpunkt ist 18 Uhr in der Bierakademie Ulm, Baurengasse 10.

Sollte der 1. FCN sein Auswärtsspiel genau am Sonntag bestreiten, trifft man sich eine halbe Stunde vor Anpfiff.

 

2) Eine Anwesenheitspflicht gibt es nicht, im Zuge der Kameradschaft sollte man aber versuchen, so oft es geht anwesend zu sein da auch Beschlüsse und Änderungen getroffen werden können.

 

3) Eine Sitzung kann Ausfallen wenn absehbar ist, dass niemand Zeit findet. Dies wird rechtzeitig allen Mitgliedern bekanntgegeben sowie ein Ausweichtermin bekanntgegeben.

 

 

§ 9 Auflösung des Vereins

1) Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer extra für diesen Zweck, mit einer Frist von vier Wochen, schriftlich einberufenen Mitgliederversammlung, mit einer 2/3 Mehrheit aller schriftlich abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.


2) Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Einrichtung, die in der Auflösungsversammlung von allen Mitgliedern mit Stimmenmehrheit benannt werden wird.

 

 

§ 10 Haftung

1) Der Vorstand haftet nicht mit seinem Privatvermögen.


2) Jedes Mitglied haftet bei Vereinsveranstaltungen für sich selbst.


3) Gäste bei Vereinsveranstaltungen haften ebenfalls für sich selbst.


4) Bei Minderjährigen liegt die Haftung bei der/den Erziehungsberechtigten.

 

Diese Satzung wurde auf der Versammlung des Vereins am 23. Mai 2010 von den anwesenden Mitgliedern (lt. Liste im Anhang) neu beschlossen bzw. überarbeitet und tritt mit der Wahl eines Vorstandes in Kraft.

Der Vorstand wurde nach Satzungsänderung sofort im Anschluss gewählt.

 

Ulm, 23. Mai 2010

 


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